„Aus dem Volkskörper ausgemerzt“

Die erste Ausbürgerungsliste erscheint

Im Sommer 1933 entzieht das NS-Regime 33 bekannten Nazi-Gegnern, die ins Exil geflüchtet sind, die deutsche Staatsbürgerschaft.

Im Juli 1933 tritt ein Reichsgesetz in Kraft, das den neuen nationalsozialistischen Machthabern die Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft erlaubt. Betroffen von diesem Gesetz sind konsequente Nazi-Gegner, die - an Leib und Leben bedroht - ins Ausland geflüchtet sind. Durch die Ausbürgerung werden sie zu Staatenlosen, ihr Vermögen kann jederzeit beschlagnahmt werden. Die erste Ausbürgerungsliste erscheint am 25. August 1933. Sie enthält die Namen von 33 prominenten Gegnern des NS-Regimes. Neben sozialdemokratischen und kommunistischen Spitzenpolitikern wie Philipp Scheidemann, Otto Wels und Wilhelm Pieck, bekannten Journalisten wie Georg Bernhard und Alfred Kerr oder berühmten Schriftstellern wie Lion Feuchtwanger und Heinrich Mann gehört auch der Heidelberger Menschenrechtsaktivist Emil Julius Gumbel zu der ersten Gruppe Ausgebürgerter. Bis 1945 werden auf diese Weise rund 39.000 Männer und Frauen "aus dem deutschen Volkskörper ausgemerzt", wie es im menschenverachtenden NS-Jargon heißt. (ah)